
Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind gemäß SGB VIII § 27 als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche angelegt, die in problematischen Lebenslagen und/ oder Krisen Hilfe benötigen.
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Ziel der ambulanten Hilfen zur Erziehung ist die Aktivierung eigener Ressourcen der AdressatInnen sowie die unterstützende Begleitung auf dem Weg zur selbständigen Problembewältigung und Lebensführung.
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Ausgangspunkt jeder Hilfe ist eine Beschreibung der aktuellen Situation und die Erstellung eines Hilfeplans gemeinsam mit dem/ der zuständigen SozialarbeiterIn des Jugendamtes und der Familie/dem Jugendlichen. Der Hilfeplan beinhaltet Ziele, Dauer und Umfang der Maßnahme sowie Zielvereinbarungen mit einzelnen Handlungsschritten.
Die Ziele sind jedoch nicht statisch festgelegt, sondern variierbar und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der Hilfeempfänger.
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Die Arbeit mit den Familien und den Jugendlichen findet im unmittelbaren Lebensumfeld – zu Hause oder außerhalb- statt.
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Wir arbeiten auf der Grundlage von: § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 34 SGB VIII Heimerziehung § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung §35a SGB VIII Seelische Behinderung § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 53 SGB XII Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen § 67 SGB XII Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten § 10 JGG Betreuungsweisungen §§ 71/72 JGG Vorläufige Anordnung, Unterbringung statt Untersuchungshaft |