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In einem Haus auf dem Hauptgelände lebten damals 20 Jungen in einer Gruppe.
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4 Jahre später wurde das Blockhaus gebaut – hier konnten 8 Kinder leben und es wurden nun auch Mädchen aufgenommen.
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Weitere Gruppen folgten – 1975 entstand die erste Familiengruppe. Im Laufe der Jahre entstand eine stark dezentralisierte Einrichtung, die sich heute über die Landkreise Stade und Rotenburg verteilt.
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Das ambulante Angebot, das zunächst lediglich die Nachbetreuung der Jugendlichen, die dem stationären Bereich entwuchsen, beinhaltete, wurde 2005 um die sozialpädagogische Familienhilfe ergänzt.
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Wir arbeiten auf der Grundlage von: § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 34 SGB VIII Heimerziehung § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung §35a SGB VIII Seelische Behinderung § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 53 SGB XII Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen § 67 SGB XII Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten § 10 JGG Betreuungsweisungen §§ 71/72 JGG Vorläufige Anordnung, Unterbringung statt Untersuchungshaft |